Schuleinschreibung
Allgemeine Infos zur Schuleinschreibung
Wenn Ihr Kind vor dem 2.Sep.2025 das 6.Lebensjahr vollendet hat, ist es im Schuljahr 2025/26 schulpflichtig!
WICHTIG:
Die Zusage über den Schulplatz an allen öffentlichen Schulen wird letztendlich von der Bildungsdirektion Wien entschieden. Sie erhalten diesbezüglich ein Schreiben der Schule oder der Bildungsdirektion.
Termine:
Anmeldung/ Datenerhebung: 11.Nov. – 22.Nov.2024
Schulreifefeststellung mit Ihrem Kind: nach den Semesterferien Feb.2025
Die Schuleinschreibung findet für das SJ 25/26 zweiteilig statt!
Teil 1: Anmeldung
Wichtig: Die Einschreibung darf NUR an EINEM Schulstandort erfolgen!
Folgende Dokumente (in Kopie) benötigen Sie für die Anmeldung an der Schule:
Anmeldeblatt VS – sollten Sie per Post von der Bildungsdirektion erhalten haben (oder hier als Download)
Meldenachweis
Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises (oder Reisepass des Kindes)
Kopie der E-Card des Kindes
Genaue Adresse des derzeit besuchten Kindergartens
Foto des Kindes
Eventuell Befunde
BITTE füllen Sie das ANMELDEBLATT gut LESERLICH aus
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Teil 2: Schulreifefeststellung
Bitte Termin vereinbaren!
Bitte kommen Sie dann, mit Ihrem Kind, pünktlich zu diesem eingeteilten Termin!
Kinder, die in der Zeit vom 2. September 2025 bis 1. März 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, schulreif sind und über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügen, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten VORZEITIG in die erste Schulstufe aufgenommen werden.
Das Ansuchen um vorzeitigen Besuch der Volksschule ist ausschließlich im Rahmen der Anmeldung vom 11. -22.11.2024 in der Volksschule zu stellen!
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Schulreifefeststellung allgemein
Kinder, die bereits schulpflichtig, aber noch nicht schulreif sind, haben die Möglichkeit im ersten Schuljahr eine Vorschulklasse zu besuchen.
Im Rahmen der Schuleinschreibung muss auch eine schulärztliche Untersuchung stattfinden. Dafür muss ein zusätzlicher Termin vereinbart werden.
Je nach Bedarf wird es auch noch einen Termin für die MIKA-D-Testung (für Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist) geben.